Anzeigegrund Biozidprodukte
F05007395• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §15c Gefahrstoffverordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
001 = Anzeige der erstmaligen Verwendung 002 = Anzeige des Beginns einer erneuten Verwendung von Biozidprodukten nach Abs. 1 nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden