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Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen

F05007392 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 21 (3) Nr. 5 OVP NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen

Hilfetext

Eingabe: Ein Kind muss aus erheblichen gesundheitlichen Gründen an einen bestimmten Ort gebunden sein oder besonderer Pflege bedürfen. Nachweis: Ärztliche Bescheinigung Besondere erzieherische Probleme liegen z.B. vor, wenn ein Kind eine Förderschule nur am angestrebten Ausbildungsort besuchen kann oder die Schule wechseln müsste. Nachweise: Ärztliche Bescheinigung, Bescheinigung der Schule Für dieses Kriterium werden 2 Sozialpunkte berücksichtigt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden