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Ausnahme zur Besichtigung des Versteigerungsgutes

F05007384 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 S. 2 VerstV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausnahme von der Pflicht, für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben. (§ 4 S. 2 VerstV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

Benennung der anderen Überprüfungsmöglichkeit

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden