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Erlegedatum

F05007375 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum angegebenen Stück Wild angeben, die sich aus den verpflichtetenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei muss das Erlegedatum, also das datum, an dem das Tier erlegt wurde, angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlegedatum

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie hier das Datum an, an dem das Wild erlegt wurde.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

date

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden