Erlegedatum
F05007375• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum angegebenen Stück Wild angeben, die sich aus den verpflichtetenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei muss das Erlegedatum, also das datum, an dem das Tier erlegt wurde, angegeben werden.
Handlungsgrundlage
- Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden