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Jagdbezirk / Erlegeort / Eigenjagdbezirk

F05007374 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum angegebenen Stück Wild angeben, die sich aus den verpflichtetenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei müssen genauere Angaben zur Ortsangabe des Jagdbezirkes, Erlegeortes oder Eigenjagdbezirkes gemacht werden. Welche diese Ortsangaben gemacht wird, kann der Jäger oder die Jägerin selbst entscheiden.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jagdbezirk / Erlegeort / Eigenjagdbezirk

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie Ihren Jagdbezirk, den Erlegeort oder Ihren Eigenjagdbezirk an.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden