Jagdbezirk / Erlegeort / Eigenjagdbezirk
F05007374• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum angegebenen Stück Wild angeben, die sich aus den verpflichtetenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei müssen genauere Angaben zur Ortsangabe des Jagdbezirkes, Erlegeortes oder Eigenjagdbezirkes gemacht werden. Welche diese Ortsangaben gemacht wird, kann der Jäger oder die Jägerin selbst entscheiden.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden