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Negativbescheinigung Insolvenzgericht

F05007050 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 35 JustG NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis einer Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts

Hilfetext

Eingabe: Eine Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren bezüglich meiner Person anhängig ist, ist beigefügt. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei dem zuständigen Amtsgericht. Dieses können Sie in der Internetadressdatenbank unter justizadressen.nrw.de ermitteln. Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Negativbescheinigung hoch.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden