Negativbescheinigung Insolvenzgericht
F05007050• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 35 JustG NRW
Formularangaben
Eingabe: Eine Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren bezüglich meiner Person anhängig ist, ist beigefügt.
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei dem zuständigen Amtsgericht. Dieses können Sie in der Internetadressdatenbank unter justizadressen.nrw.de ermitteln.
Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Negativbescheinigung hoch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden