Daten vorhanden / nachgereicht
F05006993• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahl, ob die Daten zur Wettvermittlungsstellen-Leitung bereits benannt werden oder nachgereicht werden müssen.
Handlungsgrundlage
- § 5 AnVerVO NRW
Formularangaben
Kann die Wettvermittlungsstellen-Leitung bereits benannt werden oder reichen Sie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nach?
Technische Beschreibung
001 = Daten sind vorhanden und werden im Folgenden angegeben 002 = Daten werden nachgereicht
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden