Adressangaben übernehmen (Hoheitliche Vermessung)
F05006962• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW); Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Wollen Sie die angegebene Adressangaben des Antrags übernehmen?
Ausgabe: In diesem Abschnitt befinden sich Adressangaben.
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Technische Beschreibung
Wenn "Ja" ausgewählt ist, sollten die Adressangaben des Antrags übernommen werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden