Standesgerichtliche/Berufsgerichtliche Verfahren
F05006747• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier eine Bestätigung der Ärztekammer hoch, die nachweist, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet und auch keine berufsgerichtlichen Verurteilungen ausgesprochen worden sind.
Ausgabe: Standesgerichtliche/Berufsgerichtliche Verfahren
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden