Baulich-hygienischen Anforderungen Eingriffsraum
F05006724• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Eingabe: In der Klinik sollen auch Operationen durchgeführt werden. Der Eingriffsraum erfüllt die jeweiligen baulich-hygienischen Anforderungen. Nachweise werden auf Verlangen nachgereicht. Die Überwachung der Frischoperierten ist apparativ gesichert. Es werden mindestens ein Defribrillator und auch ein Beatmungsgerät vorgehalten. Daneben ist auch eine Notfall- Labordiagnostik gewährleistet.
Ausgabe: Baulich-hygienischen Anforderungen Eingriffsraum
Ausgabe: Baulich-hygienischen Anforderungen Eingriffsraum
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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