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Baulich-hygienischen Anforderungen Eingriffsraum

F05006724 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 30 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: In der Klinik sollen auch Operationen durchgeführt werden. Der Eingriffsraum erfüllt die jeweiligen baulich-hygienischen Anforderungen. Nachweise werden auf Verlangen nachgereicht. Die Überwachung der Frischoperierten ist apparativ gesichert. Es werden mindestens ein Defribrillator und auch ein Beatmungsgerät vorgehalten. Daneben ist auch eine Notfall- Labordiagnostik gewährleistet.
Ausgabe: Baulich-hygienischen Anforderungen Eingriffsraum

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden