Durchführung Allgemeinnarkosen
F05006714• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die ausreichende und dem jeweiligen medizinischen Standard entsprechend pflegerische Versorgung der Patient*innen ist gewährleistet. Es steht entsprechend der Aufgabenstellung der Einrichtung ausgebildetes Pflegepersonal in ausreichender Zahl ständig zur Verfügung.
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden