Gewährleistung pflegerische Versorgung Patient
F05006713• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die ausreichende und dem jeweiligen medizinischen Standard entsprechend pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten ist gewährleistet. Es steht entsprechend der Aufgabenstellung der Einrichtung ausgebildetes Pflegepersonal in ausreichender Zahl ständig zur Verfügung.
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden