Eigentumsnachweis (Hoheitliche Vermessung)
F05006668• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 29 Grundbuchordnung (GBO); § 890 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Eingabe: Legen Sie einen Eigentumsnachweis bei.
Ausgabe: In diesem Abschnitt findet sich der Eigentumsnachweis.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden