Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hinweis Ruhen der Schulpflicht

F05006282 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 40 (2) SchulG NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Antrag Ruhen der Schulpflicht

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Erziehungsberechtigte können für ihr Kind das Ruhen der Schulpflicht beantragen, wenn das Kind dauerhaft schwer erkrankt ist. Es wurden bereits alle Mittel sonderpädagogischer Förderung ausgeschöpft und festgestellt, dass der Besuch der Schule aus gesundheitlichen Gründen trotzdem nicht möglich ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag für sich selbst stellen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden