Hinweis Schulpflicht Befreiung
F05006281• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 38 (3) SchulG NRW;§ 38 (4) SchulG NRW
Formularangaben
Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder einen Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht stellen, wenn die Schule vorzeitig beendet werden soll und anstelle des Schulbesuchs zum Beispiel ein Praktikum zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung absolviert werden soll. Volljährige Schülerinnen und Schüler können diesen Antrag für sich selbst stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden