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Einrichtungen im Umkreis von 300 Metern

F05006207 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 3. SprengV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Befinden sich im Umkreis von 300 Metern Wohngebäude, Arbeitsstätten, Verkehrswege oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung?
Ausgabe: Angabe zu Wohngebäuden, Arbeitsstätten, Verkehrswegen oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von 300 Metern

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden