Einrichtungen im Umkreis von 300 Metern
F05006207• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 3. SprengV
Formularangaben
Eingabe: Befinden sich im Umkreis von 300 Metern Wohngebäude, Arbeitsstätten, Verkehrswege oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung?
Ausgabe: Angabe zu Wohngebäuden, Arbeitsstätten, Verkehrswegen oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von 300 Metern
Ausgabe: Angabe zu Wohngebäuden, Arbeitsstätten, Verkehrswegen oder Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von 300 Metern
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden