Aufenthalts- und Pausenräume
F05006110• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (2) Nr. 5 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Verfügt die Prostitutionsstätte über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte?
Ausgabe: Die Prostitutionsstätte verfügt über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte.
Ausgabe: Die Prostitutionsstätte verfügt über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden