Türöffnung von innen
F05006108• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (2) Nr. 3 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Können die Türen der für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden?
Ausgabe: Die Türen der für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume können jederzeit von innen geöffnet werden.
Ausgabe: Die Türen der für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume können jederzeit von innen geöffnet werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden