Einsehbarkeit genutzer Räume
F05006106• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (2) Nr. 1 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Sind die für sexuelle Dienstleisutngen genutzten Räume von außen einsehbar?
Ausgabe: Die für sexuelle Dienstleisutngen genutzten Räume sind von außen einsehbar.
Ausgabe: Die für sexuelle Dienstleisutngen genutzten Räume sind von außen einsehbar.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden