Ersatzfach für ein mündliches Fach (§ 10 Abs. 3 PO-Externe-S I)
F05006097• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Hiermit beantrage ich, dass ein mündliches Fach durch eine schriftliche Prüfung in dem folgenden Fach ersetzt wird.
Eingabe: Die freiwillige schriftliche Arbeit als Ersatz für eine mündliche Prüfung (gemäß § 10 Abs. 3 PO-Externe-S I) beträgt 60 Minuten und muss mit mindestens der Note ausreichend (4) bestanden werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden