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Berufshaftpflicht Versicherung

F05006095 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34d GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berufshaftpflichtversicherung

Hilfetext

Eingabe: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (über Vermögensschäden) nach § 34d Absatz 5 Nr. 3 GewO für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig sind. Hinweis für juristische Personen: Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für die juristische Person zu erbringen ist. Für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater ist eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Aus dieser Bestätigung muss hervorgehen, dass und in welcher Höhe Vermögensschäden umfasst sind (Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden: 1.300.380 € je Versicherungsfall und 1.924.560 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres). Des Weiteren ist zu beachten, dass die Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf und die versicherte Tätigkeit angegeben sein muss.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden