Berufshaftpflicht Versicherung
F05006095• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34d GewO
Formularangaben
Eingabe: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (über Vermögensschäden) nach § 34d Absatz 5 Nr. 3 GewO für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig sind.
Hinweis für juristische Personen: Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für die juristische Person zu erbringen ist.
Für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater ist eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Aus dieser Bestätigung muss hervorgehen, dass und in welcher Höhe Vermögensschäden umfasst sind (Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden: 1.300.380 € je Versicherungsfall und 1.924.560 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres). Des Weiteren ist zu beachten, dass die Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf und die versicherte Tätigkeit angegeben sein muss.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden