Sicherstellung Veranstaltungsräume
F05005966• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Eingabe: Wie stellen Sie sicher, dass die Veranstaltungsräume/-flächen oder Umkleiden nicht von Gästen betreten werden?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Erklärung, wie die antragstellende Person sicherstellt, dass die Veranstaltungsräume/-flächen oder Umkleiden nicht von Gästen betreten werden können.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Erklärung, wie die antragstellende Person sicherstellt, dass die Veranstaltungsräume/-flächen oder Umkleiden nicht von Gästen betreten werden können.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden