Fächer BK Teil II
F05005857• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
FHR und Berufsabschlüsse nach Anlage C:
Entscheidend für die Festlegung der Prüfungsfächer ist die jeweilige Stundentafel des jeweiligen Bildungsganges.
Für die FHR sind in der Regel schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch und einem beruflichen Schwerpunktfach je 180 Minuten zu absolvieren. Dazu kommen mündliche Prüfungen in diesen Fächern sowie in einer Naturwissenschaft, Religionslehre und Politik/Gesellschaftslehre.
Für die Berufsabschlüsse kommen weitere Fächer des beruflichen Schwerpunktes schriftlich und mündlich hinzu.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden