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Fächer BK Teil II

F05005857 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

FHR und Berufsabschlüsse nach Anlage C:​ Entscheidend für die Festlegung der Prüfungsfächer ist die jeweilige Stundentafel des jeweiligen Bildungsganges. ​ ​Für die FHR sind in der Regel schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch und einem beruflichen Schwerpunktfach je 180 Minuten zu absolvieren. Dazu kommen mündliche Prüfungen in diesen Fächern sowie in einer Naturwissenschaft, Religionslehre und Politik/Gesellschaftslehre. ​ ​Für die Berufsabschlüsse kommen weitere Fächer des beruflichen Schwerpunktes schriftlich und mündlich hinzu.

Hilfetext

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Feldart

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Inhalt

Informationstext

Datentyp

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Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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