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Eidesstattliche Versicherung (ApoG 2)

F05005853 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 Apothekengesetz (ApoG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eidesstattliche Versicherung

Hilfetext

Eingabe: Rechtsgrundlagen § 8 Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) § 9 Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) § 10 Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) § 11 Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden