Erklärung Teilnahme HS Externenprüfung
F05005847• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Eingabe: Eine Anmeldung zur Externenprüfung ist in der Regel nur zweimal möglich. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung also einmal wiederholt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden