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Führerscheinklassen für Zugmaschinen ab 2013

F05005766 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten. Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden. Auch mit dem L-Schein darf man mit 40 km/h Traktoren im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings dürfen dann mit einem Anhänger nur maximal 25 km/h gefahren werden. Mit dem T-Führerschein sind hingegen auch Zugmaschinen mit 60 km/h erlaubt. Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht. Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden. Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat. Mit dem T-Führerschein sind alle Selbstfahrer mit bis zu 40 km/h erlaubt. Keinen Unterschied gibt es tatsächlich bei der zulässigen Anzahl der Anhänger: Wer beispielsweise den L-Schein durch die Klasse B erworben hat, darf genauso wie bei der Führerscheinklasse T mit zwei Anhängern auf der Straße fahren. Beim L aber nur mit der reduzierten Geschwindigkeit von 25 km/h.

Handlungsgrundlage


  • Fev

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Führerscheinklassen für Zugmaschinen ab 2013

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden