Name der Kooperation
F05005459• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Name bzw die Bezeichnung der Kooperation geht aus der schriftlichen Kooperationsvereinbarung (z. B. Satzung, Vertrag) hervor.
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG;Wasserentnahmeentgelt LANUV NRW Vordruck: Kooperation (KO)
Formularangaben
Eingabe: Es ist die Bezeichnung der Kooperation einzutragen, die aus der schriftlichen Kooperationsvereinbarung
(z. B. Satzung, Vertrag) hervorgeht.
Technische Beschreibung
Bei Änderungsmeldungen zur Kooperation, sowie bei der Folgeerklärung wird der Name der Kooperation systemseitig befüllt. Nur bei Änderungsmeldungen zur Kooperation kann der Name geändert werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden