Nummer des Entgeltpflichtigen
F05004945• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Nummer des Entgeltpflichtigen wird von der Festsetzungsbehörde bei der Ersterfassung vergeben.
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bei Änderungsmeldungen zum Entgeltpflichtigen oder zu den ihm zugeordneten Fachobjekten, sowie bei der Folgeerklärung wird die Nummer des Entgeltpflichtigen systemseitig befüllt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden