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Rückführung

F05004907 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Rückführung des entnommenen Wassers

Handlungsgrundlage


  • Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rückführung

Hilfetext

Eingabe: Wird das entnommene Wasser in das Entnahmegewässer zurückgeführt?

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die Rückführung gibt an, ob das entnommene Wasser in das Entnahmegewässer zurückgeführt wird.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden