Rückführung
F05004907• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Rückführung des entnommenen Wassers
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Rückführung gibt an, ob das entnommene Wasser in das Entnahmegewässer zurückgeführt wird.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden