Entnahmemenge
F05004906• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Entnahmemenge
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Entnahmemenge gibt die entnommene Wassermenge einer Wassergewinnungsanlage ganzzahlig gerundet in Kubikmetern/Jahr an.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden