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Erklärung der einreichenden Schule/Institution

F05004830 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Es wird erklärt, dass laut Konferenzbeschluss für die Schülerin/den Schüler zum Ende des Schuljahres ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (IFK) erteilt wird. Hinweis: Die Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges kann nur in Verbindung mit erfolgreichen Abschlusses der IFK vergeben werden.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden