Erklärung der einreichenden Schule/Institution
F05004830• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Es wird erklärt, dass laut Konferenzbeschluss für die Schülerin/den Schüler zum Ende des Schuljahres ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (IFK) erteilt wird.
Hinweis: Die Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges kann nur in Verbindung mit erfolgreichen Abschlusses der IFK vergeben werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden