Hinweis fliegende Bauten
F05004628• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass für fliegende Bauten eine Anzeige zur Gebrauchsabnahme nach § 78 Absatz 7 BauO NRW erforderlich ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden