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Hinweistext Nachweise per Post

F05004324 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 LABG NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Ihren Angaben entsprechend müssen Sie folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag beigefügen. Reichen Sie diese Dokumente postalisch bei der zuständigen Bezirksregierung ein. Die Adresse der zuständigen Bezirksregierung finden Sie nachfolgend. Wenn sich im Laufe des Antragsverfahrens Änderungen ergeben, teilen Sie diese der zuständigen Stelle mit.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden