Hinweistext Nachweise per Post
F05004324• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 LABG NRW
Formularangaben
Ihren Angaben entsprechend müssen Sie folgende Unterlagen und Nachweise dem Antrag beigefügen. Reichen Sie diese Dokumente postalisch bei der zuständigen Bezirksregierung ein. Die Adresse der zuständigen Bezirksregierung finden Sie nachfolgend.
Wenn sich im Laufe des Antragsverfahrens Änderungen ergeben, teilen Sie diese der zuständigen Stelle mit.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden