Art der Schaustellung
F05004303• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handelt es sich um eine Schaustellung mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Hintergrund?
Handlungsgrundlage
- § 33a (1) S. 2 GewO
Formularangaben
Hat die Schaustellung überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter?
Hinweis: Für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter ist eine Erlaubnis in der Regel nicht erforderlich.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden