Hinweis Platzabsperrung
F05003908• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 StVO
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass zur Genehmigung des Antrags eine Telefonnummer (bspw. des Antragstellers, der Antragstellerin oder eines beauftragten Unternehmens) hinterlegt werden muss. Diese Telefonnummer muss für die Dauer der Halteverbotstrecke für wichtige, kurzfristige Nachfragen oder Hinweise verfügbar sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden