Bedingungen für die Kompatibilität mit Schnittstellen, Teilgeräten oder Messgeräten
F05003775• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 MessEG
Formularangaben
Bitte nennen Sie die Bedingungen für die Kompatibilität mit Schnittstellen, Teilgeräten oder Messgeräten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden