Konformitätsbewertung Mess- und Eichwesen
F05003644• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angabe der Gesetzesgrundlage
Handlungsgrundlage
- § 8 MessEG;§ 6 MessEG
Formularangaben
Eingabe: Gemäß welcher Gesetzesgrundlage soll eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden?
Ausgabe: Gesetzesgrundlage für die Konformitätsbewertung
Ausgabe: Gesetzesgrundlage für die Konformitätsbewertung
Eingabe: Unterliegt ein Messgerät mehreren Rechtsvorschriften der Europäischen Union, in denen jeweils eine Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, wird nur eine Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union ausgestellt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden