Vertretungsberechtigte Person Grabung
F05003375• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Mittels dieses Felds kann ausgewählt werden, ob die antragstellende Person eine juristische Person ist oder ob Sie von der natürlichen Person abweicht. In diesem Fall besteht die Pflicht eine vertretungsberechtigte Person anzugeben.
Handlungsgrundlage
- § 13 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, ob Sie eine vertretungsberechtigte Person angeben möchten. Die Pflicht zur Angabe einer vertretungsberechtigten Person besteht in folgenden Fällen:
1) Falls die antragsstellende Person eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen, Verein, Stiftung etc.) ist oder
2) falls die vertretungsberechtigte Person von der antragsstellenden Person abweicht.
Ausgabe: Angabe einer vertretungsberechtigten Person
Ausgabe: Angabe einer vertretungsberechtigten Person
Technische Beschreibung
Mittels dieses Felds kann ausgewählt werden, ob die antragstellende Person eine juristische Person ist oder ob Sie von der natürlichen Person abweicht. In diesem Fall besteht die Pflicht eine vertretungsberechtigte Person anzugeben.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden