Hinweis Vorliegen Handwerkskarte
F05002896• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis, dass eine Handwerkskarte vorliegen oder beantragt sein muss.
Handlungsgrundlage
- §14 GewO
Formularangaben
Sie benötigen einen Nachweis über den Eintrag im Mitgliederverzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer (Handwerkskarte), um Ihr Gewerbe anmelden zu können. Hier finden Sie den Antrag für die Handwerkskarte.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden