Grund für Gewerbeanmeldung
F05002885• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahl eines Grundes für die Gewerbeanmeldung
Handlungsgrundlage
- §14 GewO
Formularangaben
Die Anzeigepflicht entsteht mit dem Beginn des Gewerbebetriebes. Als Beginn eines Gewerbes ist nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes durch eine/einen andere/-n Gewerbetreibende/-n (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge oder Änderung der Rechtsform) sowie der Eintritt von Gesellschaftern in eine Personengesellschaft für die eintretenden Gesellschafter anzusehen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden