Unbedenklichkeitsbescheinigung / Leumundszeugnis
F05002865• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde.
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs. 6 BÄO
Formularangaben
Bitte fügen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung ("certificate of good standing") der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde, ein.
Dies kann eine eidesstattliche oder feierliche Erklärung sein, oder eine Bestätigung einer eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden