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Unbedenklichkeitsbescheinigung / Leumundszeugnis

F05002865 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Abs. 6 BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung (certificate of good standing)

Hilfetext

Bitte fügen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung ("certificate of good standing") der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde, ein. Dies kann eine eidesstattliche oder feierliche Erklärung sein, oder eine Bestätigung einer eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden