Hinweistext Nachweise einreichen
F05002861• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 BÄO
Formularangaben
Sie müssen alle Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie in Papierform einreichen. Wenn die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie außerdem eine beglaubigte deutsche Kopie einreichen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden