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Ort der Leistungserbringung

F05002468 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 3, 9 Abs. 1 HwO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ort der Leistungserbringung

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie bei der erstmaligen Dienstleistungserbringung in Deutschland den Ort der Leistungserbringung an. Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk erstmalig im Inland eine Dienstleistung erbracht werden soll. Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer finden Sie unter www.handwerkskammer.de.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden