Qualifikation Betriebsleitung für Ausübung Handwerk
F05002402• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- HwO
Formularangaben
Eingabe: Beschäftigen Sie eine:n Betriebsleiter:in, welche:r über die notwendige Qualifikation verfügt?
Der/Die Betriebsleiter:in ist für die Ausübung des einzutragenden Handwerks fachlich-technisch verantwortlich, d.h. insbesondere hinsichtlich der Planung, Durchführung, Anordnung und regelmäßigen Überwachung der Arbeiten zuständig. Dafür erforderliche Weisungsbefugnisse müssen ihm/ihr allein übertragen werden.
Hinweis: **Ohne jegliche Qualifikation können Sie leider kein Handwerk ausüben. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an Ihre zuständige Handwerkskammer.**
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden