Eigene Qualifikation für Ausübung Handwerk
F05002401• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- HwO
Formularangaben
Eingabe: Verfügen Sie selbst über die notwendige Qualifikation um das Handwerk auszuüben? Sie haben ein Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung ausgewählt. Um dieses Handwerk auszuüben, brauchen Sie eine Qualifikation wie: Meistertitel, Ingenieurs- oder Studienabschluss oder eine sonstige Befähigung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden