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Berufshaftpflicht Wohnimmobilienverwalter:in

F05002379 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34c GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berufshaftpflichtversicherung

Hilfetext

Eingabe: Der Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (über Vermögensschäden) ist nach § 34c Absatz 2 Nr. 3 GewO, §§ 15, 15a MaBV für die natürliche Person sowie Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig sind, nachzuweisen.\ \ Für den Bereich Wohnimmobilienverwaltung ist eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Aus dieser Bestätigung muss hervorgehen, dass und in welcher Höhe Vermögensschäden umfasst sind (Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden: 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres). Des Weiteren ist zu beachten, dass die Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf und die versicherte Tätigkeit angegeben sein muss. Die Versicherung muss für die Dauer der geltenden Erlaubnispflichtigkeit aufrecht erhalten werden. Rechtsgrundlagen: * § 34c Gewerbeordnung (GewO) * § 15 Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) * § 15a Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden