Hinweis Gebühren Makler:innen
F05002378• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c GewO
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.10.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 1.500 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34c Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 GewO, und für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34c Absatz 1 Nummer 2 GewO in Höhe von 200 bis 5.000 EUR.
Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen:
* §34c Gewerbeordnung (GewO)
* Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
* Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden