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Hinweis Gebühren Makler:innen

F05002378 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • § 34c GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zu Gebühren und Rechtsgrundlagen

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Gemäß Tarifstelle 12.10.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 1.500 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34c Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 GewO, und für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34c Absatz 1 Nummer 2 GewO in Höhe von 200 bis 5.000 EUR. Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Rechtsgrundlagen: * §34c Gewerbeordnung (GewO) * Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) * Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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