Hinweis Umfang Erlaubnis und Anzeige Pfandleihgewerbe
F05002372• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 Abs. 1 GewO
Formularangaben
Der Antrag umfasst gemäß § 34 Abs. 1 GewO und § 2 PfandlV die Erlaubnis zur Pfandleihe und Anzeige über genutzte Gewerberäume.
Die Anzeige umfasst gemäß § 2 PfandlV den Beginn der Nutzung der Gewerberäume.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden