Nutzung Räumlichkeiten Datum
F05002367• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 PfandlV
Formularangaben
Die in der Anschrift des Gewerbebetriebs befindlichen Räumlichkeiten werden genutzt seit/ab folgendem Datum
Eingabe: Das Datum gilt, sofern bis dahin eine Erlaubnis erteilt wird bzw. diese bereits vorliegt. Andernfalls gilt das Datum der Erlaubniserteilung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden