Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts (für jeden Gesellschafter oder jede Gesellschafterin einer Personengesellschaft)
F05002309• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts (für jeden Gesellschafter oder jede Gesellschafterin einer Personengesellschaft)
Eingabe: Die Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts liegt vor und wird beigefügt. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz. Die Bescheinigung ist für jeden Gesellschafter der Personengesellschaft zu erbringen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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